Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Firma TrautweinTraining GmbH (nachfolgend TrautweinTraining oder TT genannt)
1. Geltungsbereich und Umfang
Nachfolgende AGB gelten für alle Verträge, Veranstaltungen und Dienstleistungen von TT, sofern im Einzelnen keine andere Regelung vereinbart oder diese AGB nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurden.
Die Dienstleistungen im Sinne dieser AGB umfassen Trainings-, Beratungs- und Coachingleistungen sowie die Koordination und Unterstützung bei der Beantragung von Fördermittel und der Arbeitsvermittlung.
2. Auftragserteilung und Umfang der Leistung
2.1 Trainingsleistungen
Die Auftragserteilung erfolgt mit der schriftlichen Anmeldung des Trainingsteilnehmers mit einer anschließenden schriftlichen Bestätigung von TT.
Das Trainingsangebot orientiert sich an den jeweils gültigen Ausschreibungen. Die Trainingsinhalte können je nach Gruppe, Trainer oder der jeweiligen Situation variieren.
2.1.1 Ausbildungen (inkl. Förderung der beruflichen Weiterbildung)
Für die Zulassung o. g. Ausbildungen sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
a) Abgeschlossene Berufsausbildung oder Studium oder langjährige Berufserfahrung
b) Ein persönliches oder telefonisches Gespräch mit verantwortlichen MitarbeiterInnen von TrautweinTraining
c) Schriftliche Anmeldung [hier]
Zahlungs-Modalitäten bei Ausbildungen:
- Die Anmeldung wird durch Ihre Unterschrift auf dem Anmeldeformular verbindlich.
- Anzahlung 20% bei Anmeldung und Restzahlung vor Beginn der Ausbildung.
Nach Rücksprache und bei Vorlage eines gültigen Bildungsgutscheins erfolgt die Abrechnung direkt über die Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter. - Kostenfreier Rücktritt, bis 14 Tage nach Vertragsabschluss. Rücktritt bis 1 Monat vor Ausbildungsstart möglich, es wird jedoch eine Bearbeitungsgebühr von 75 Euro erhoben. Späteren Rücktrittsgesuchen können nur dann zugestimmt werden, wenn der reservierte Platz weiter belegt werden kann (20 % der Ausbildungskosten werden einbehalten).
Im Falle eines Rücktritts verfallen gewährte Rabatte, welche im Zusammenhang mit der gebuchten Leistung entstanden sind (z.B. 10% Rabatt bei Belegung mehrerer Ausbildungen, Last-Minute-Konditionen o.ä.), sofern nichts anderes vereinbart ist. Für weitere gebuchte Veranstaltungen wird dann der zum Zeitpunkt der Vereinbarung gültige Preis (ohne Rabatt) in Rechnung gestellt.
Der so entstandene Differenzbetrag wird mit der Rückerstattungssumme verrechnet, bzw. muss binnen 14 Tagen bei TrautweinTraining eingehen.
Der Abbruch einer begonnenen Veranstaltung führt nicht zu einem Anspruch auf Rückerstattung von geleisteten Zahlungen, es sei denn, TrautweinTraining hat das Abbrechen mutwillig verschuldet. - Abschluss und Prüfung von Weiterbildungsveranstaltungen:
Im Ausbildungspreis enthalten ist die Zertifizierung durch TrautweinTraining. Die Teilnehmenden erhalten ein entsprechendes Zertifikat, welches Auskunft über Ziele, Inhalt und zeitlichen Umfang der Ausbildung gibt.
Für die Steinbeis-Zertifizierung gilt die Prüfungsgebühr laut der gültigen Preisliste.
Hier gilt die Prüfungsordnung der Steinbeis-Hochschule Berlin.
Bitte beachten Sie, dass wir die Zertifikate erst aushändigen können, nachdem die Zahlung des Ausbildungspreises und der Steinbeis-Prüfungsgebühren in voller Höhe erfolgt ist.Wird kein Testing abgelegt oder keine Abschlussarbeit eingereicht, wird kein Zertifikat vergeben. Stattdessen erhalten Teilnehmende eine Teilnahmebestätigung für die belgten Kurse. Sowohl Testing als auch Abgabe der Abschlussarbeit kann nach Rücksprache auch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
Fehlzeitenregelung
- Für einen erfolgreichen Abschluss einer Ausbildung, muss jedes Modul besucht werden – bei Verhinderung können Module nach Vereinbarung auch nachgeholt werden
- Ein Modul gilt als besucht, bei einer mindestens-Anwesenheit von 80% der Kursdauer (z.B. 2 Tage, bei einem Seminar mit 2,5 Tagen Gesamtdauer)
2.1.2 Seminare & Workshops: Buchung & Anmeldung
Buchung & Anmeldung durch Einzelpersonen:
½ -tägige, 1-tägige, 2-tägige oder 3-tägige Seminare / Workshops
- zugelassen sind alle, die sich schriftlich angemeldet und die Seminargebühr entrichtet haben.
- Schriftliche Anmeldung [hier]
- Die Anmeldungen werden nach Eingangsdatum berücksichtigt.
- Die Anmeldung wird mit Ihrer Unterschrift auf der Anmeldebestätigung verbindlich.
- Rücktritt bis 10 Werktage vor Veranstaltungsbeginn möglich. Dabei entstehen Bearbeitungsgebühren in Höhe von 75 Euro. Bei späterem Rücktritt wird der volle Preis in Rechnung gestellt.
- Nach Abschluss der Veranstaltung erhalten die Teilnehmenden eine entsprechende Teilnahmebescheinigung, welche Auskunft über Ziele, Inhalt und zeitlichen Umfang der Veranstaltung gibt.
2.2 Beratungs- und Coachingleistungen
Der Umfang des Beratungsauftrages wird schriftlich vereinbart. Sollte keine schriftliche Vereinbarung existieren oder der vollständige Auftragsinhalt zu Beginn der Auftragserteilung nicht oder nicht vollständig abschätzbar sein, ergibt sich der Auftrag aus den Umständen des konkreten Falles.
2.2.1 AVGS-Coaching
Coachees können nach vorheriger Rücksprache und Vorlage eines gültigen Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins (AVGS), von einer Arbeitsagentur oder einem Jobcenter, das Coaching kostenfrei in Anspruch nehmen. Die/ der Coachee hat bis zu 14 Tage nach Vertragsschluss ein kostenfreies Rücktrittsrecht. Das Rücktrittsrecht besteht auch, wenn eine Förderung verwehrt wird und noch nicht mit der Maßnahme begonnen wurde. Ein außerordentliches Kündigungsrecht besteht bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung.
2.2.2 Rücktritt
Kostenfreier Rücktritt bis 2 Tage vor Coaching-Beginn möglich. Im Falle eines Rücktritts verfallen gewährte Rabatte, welche im Zusammenhang mit der gebuchten Leistung entstanden sind. Der Abbruch einer begonnenen Maßnahmen führt nicht zu einem Anspruch auf Rückerstattung von bereits geleisteten Zahlungen, es sei denn, TrautweinTraining hat das Abbrechen mutwillig verschuldet.
2.3 Fördermittel
Die Auftragserteilung für die Unterstützung bei der Beantragung von Fördermitteln kann mündlich erfolgen. Der Zeitaufwand für die Beantragung und der weiteren Koordination von Fördermitteln werden separat zu den Beratungsstunden erfasst und auf Nachfrage im Einzelnen ausgewiesen.
Eine Gewährung und Auszahlung von Zuschüssen oder anderweitigen Fördermitteln wird von TT nicht gewährleistet. Im Rahmen der Zusammenarbeit wird der Kunde bei der Beantragung und Koordination lediglich unterstützt. Für die Angaben und Inhalte von Anträgen ist der Kunde selbst verantwortlich.
3. Aufklärungspflicht
Der Auftraggeber sorgt dafür, dass TT auch ohne, dass eine besondere Aufforderung erfolgt, alle für die Erfüllung des Auftrages notwendigen Unterlagen und Informationen zur Verfügung stehen. Ebenso müssen alle Vorgänge und Umstände weitergegeben werden, welche für die Erfüllung des Auftrages relevant sind. Dies gilt auch für den Fall, dass diese erst im Laufe der Beratung relevant werden.
4. Unabhängigkeit
Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Hierzu zählt, dass alle Handlungen im Rahmend des Auftrages oder nach dessen Beendigung von den beiden Vertragsparteien immer zu deren Wohl zu erfolgen haben.
5. Schutz des geistigen Eigentums
Die im Rahmen eines Trainings zur Verfügung gestellten Unterlagen dürfen nur nach Absprache und ausdrücklicher Genehmigung von TT gewerblich verwendet werden.
Informationen, Unterlagen und Konzepte welche im Rahmen einer Beratungs-, Coachings- oder Personalentwicklungsmaßnahme von TT entwickelt oder dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurden, sind geistiges Eigentum von TT und dürfen nicht an Dritte weitergegeben oder anders, als wie für den Auftrag vereinbart, gewerblich verwendet werden. Die erstellten Leistungen sind geistiges Eigentum von TT, damit gilt das Nutzungsrecht derselben auch nach Bezahlung des Honorars ausschließlich für die im Vertrag bezeichneten Zwecke.
Die Weitergabe beruflicher Äußerungen jeglicher Art von TT an Dritte darf nicht ohne ausdrückliche Zustimmung von TT erfolgen.
6. Haftung
Hinsichtlich der erbrachten Leistung ist TT auf die Mitarbeit des Kunden angewiesen. TT wird für den Kunden als Dienstleister tätig, der Kunde hat auch im Rahmen der Leistungserbringung von TT die Eigenverantwortlichkeit des eigenen Handelns weiterhin selbst zu verantworten. Alle Tätigkeiten im Rahmen der Leistungserbringung werden nur in enger Abstimmung mit dem Kunden vorgenommen.
Für materielle oder körperliche Schäden, die TT nicht aus grober Fahrlässigkeit heraus verantworten muss, wird keine Haftung übernommen.
7. Verschwiegenheitspflicht
TT und seine Mitarbeiter oder extern hinzugezogenen Kollegen verpflichten sich über alle Angelegenheiten die ihnen im Rahmen ihrer Tätigkeit für den Kunden bekannt werden und den Kunden, das Unternehmen oder Kooperationspartner betreffen, Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt auch für die Zeit nach Beendigung des Auftrages. Ausgenommen sind Fälle, in denen eine gesetzliche Verpflichtung zur Auskunftserteilung besteht.
8. Honoraranspruch
TT hat als Gegenleistung für die Leistungserbringung Anspruch auf Bezahlung des Honorars durch den Auftraggeber. Fälligkeit und Höhe des Honorars richten sich nach den, zum Zeitpunkt der Auftragserteilung jeweils gültigen, Termin- und Preislisten oder einem einzelvertraglich mündlich oder schriftlich vereinbarten Honorar.
Erfolgt eine Ausweitung des Auftrages oder verzögert sich die Leistungserbringung auf unbestimmte Zeit ist TT berechtigt auch Zwischenrechnungen zu stellen.
Wir die Ausführung der Leistung durch den Kunden verhindert (z.B. wegen Kündigung), besteht der Anspruch auf Honorar für bereits geleistete oder vereinbarte Leistungen weiterhin. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn eine für den Auftrag beantragte Förderung seitens des Fördergebers aus welchem Grund auch immer nicht bewilligt wird.
Bei Rücktritt von Trainingsmaßnahmen gelten die in diesen AGB vereinbarten Rücktrittsbedingungen.
9. Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
Für den Auftrag und sich daraus ergebende Ansprüche gilt ausschließlich deutsches Recht, sofern nichts anderweitiges vereinbart wurde.
Erfüllungsort ist der Betriebsort von TT.
Gerichtsstand ist Breisach am Rhein.
10. Unwirksamkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen. In diesem Fall gilt eine Bestimmung, die dem Zweck der unwirksamen Bedingung in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht so nahe wie möglich kommt.
Vogtsburg, Stand: 01.03.2022